Schutzmassnahmen gegen Corona Virus
Infos vom Bundesamt:
Schutzmassnahmen für Gesundheitsfachpersonen und besonders gefährdete Personen
Aufgrund der weltweiten Verbreitung von SARS-CoV-2 ist Schutzmaterial (Masken, Brillen, Überschürzen, Handschuhe) momentan schlecht erhältlich. Deshalb muss mit Schutzmaterial sorgsam umgegangen werden. Es soll primär zum Schutz von Gesundheitsfachpersonen, die Patienten behandeln, sowie zum Schutz besonders gefährdeter Personen eingesetzt werden.
Die Hygiene- und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns» auf www.bag-coronavirus.ch gelten für alle – auch für Gesundheitsfachpersonen. Auf dieser Seite finden Sie Flyers und Plakate, die Sie herunterladen oder bestellen können.
Schutzmassnahmen im Gesundheitsbereich
Die Vorsorgemassnahmen für eine hospitalisierten Person mit begründetem Verdacht oder mit einer bestätigten COVID-19 finden Sie auf der Internetseite von Swissnoso: www.swissnoso.ch
Derzeit bekannten Hauptübertragungswege des neuen Coronavirus
Bei engem und längerem Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person länger als 15 Minuten weniger als 2 Meter Abstand hält.
Durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen.
Über die Hände
Ansteckende Tröpfchen aus Husten, Niesen oder von kontaminierten Oberflächen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt.
Schutzmasken
Das BAG empfiehlt die Verwendung einer Hygienemaske (chirurgische Maske, OP-Maske) für:
Gesundheitsfachpersonen, die Personen mit laborbestätigten COVID-19 untersuchen, pflegen und beraten und dabei ein Mindestabstand von 2 Meter nicht einhalten können; die Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns untersuchen, pflegen oder beraten und dabei keinen Mindestabstand von 2 Metern einhalten können; bei der Pflege von besonders gefährdeten Personen je nach Art der Pflege und dem Risiko einer Tröpfchenübertragung (enger Kontakt/Gesicht zu Gesicht > 15 Minuten).
Das BAG empfiehlt die Verwendung einer FFP2/3-Maske für:
Direkt exponiertes medizinisches Spitalpersonal bei Tätigkeiten mit grossem Risiko der Aerosolbildung (zum Beispiel Bronchoskopie, Reanimation, Absaugen mit offenem System, Nicht-invasive Beatmung) bei Personen mit begründetem Verdacht oder laborbestätigtem COVID-19
das Tragen der FFP2-Maske ist bis 30 Minuten über die aerosol-generierende Massnahme hinaus, und solange die erkrankte Person während dieser Zeit im Raum ist, empfohlen.
FFP2-Masken können von einem Mitarbeitenden während einer ganzen Schicht getragen werden.
Das BAG empfiehlt die Verwendung einer FFP2/3-Maske nicht für:
Gesundheitsfachpersonen, die bei Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns einen Abstrich aus Nasen- und Rachenraum für die Untersuchung auf SARS-CoV-2 durchführen.
Mittlerweile gibt es ausreichende wissenschaftliche Evidenz, dass sich SARS-CoV-2 über enge Kontakte und Tröpfchen überträgt. Bei Tröpfchen-Infektion reichen Hygienemasken aus um zu schützen, wenn bei einem medizinischen Eingriff keine starke Aerosolbildung zu erwarten ist. Nasen-Rachenabstriche sind keine Eingriffe, die mit starker Aerosolbildung einhergehen, daher ist eine Hygienemaske ausreichend.
Richtige Verwendung der Hygienemasken
Waschen Sie sich vor dem Anziehen der Maske die Hände mit Wasser und Seife oder mit einem Desinfektionsmittel.
Setzen Sie die Hygienemaske vorsichtig auf, so dass sie Nase und Mund bedeckt, und ziehen Sie sie fest, so dass sie eng am Gesicht anliegt.
Berühren Sie die Maske nicht mehr, sobald Sie sie aufgesetzt haben. Waschen Sie sich nach jeder Berührung einer gebrauchten Hygienemaske, z. B. beim Abnehmen, die Hände mit Wasser und Seife oder mit einem Desinfektionsmittel.
Chirurgische Masken (Typ II oder Typ IIR) können bis zu 8 Stunden getragen werden, auch wenn sie feucht sind.
Grundsätzlich sollte maximal eine Maske für eine 8h Schicht getragen werden und maximal 2 für eine 12 Stunden Schicht. Chirurgische Masken (Typ II oder Typ IIR) sollten nur zusätzlich gewechselt werden, wenn der Mitarbeiter nach Pflege eines infektiösen Patienten zu einem Patienten geht, welcher nicht infektiös ist.
Dann ersetzen Sie sie durch eine neue, saubere und trockene Hygienemaske.
Einweg-Hygienemasken dürfen nicht wiederverwendet werden.
Werfen Sie die Einweg-Hygienemasken nach jeder Verwendung sofort nach dem Ausziehen weg.
Schutzhandschuhe, Überschürzen und Schutzbrillen
Das BAG empfiehlt die Verwendung von Schutzhandschuhen und Überschürzen für:
Gesundheitsfachpersonen, die Personen mit begründetem Verdacht oder laborbestätigtem COVID-19 untersuchen oder pflegen und dabei ein Mindestabstand von 2 Meter nicht einhalten können.
Das BAG empfiehlt die Verwendung eines Augenschutzes bzw. das Tragen einer Schutzbrille für:
Gesundheitsfachpersonen, die bei Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns einen Abstrich aus Nasen- und Rachenraum für die Untersuchung auf SARS-CoV-2 durchführen
Direkt exponiertes medizinisches Spitalpersonal bei Tätigkeiten mit grossem Risiko der Aerosolbildung (zum Beispiel Bronchoskopie, Reanimation, Absaugen mit offenem System, Nicht-invasive Beatmung) bei Personen mit begründetem Verdacht oder bestätigtem COVID-19
Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen
Bei der Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Sie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Für besonders gefährdete Personen gelten neben den Hygiene und Verhaltensregeln der Kampagne «So schützen wir uns» weitere Schutzmassnahmen:
Besuche von Familie, Freunden und Bekannten sollten auf das absolute Minimum reduziert werden. Wenn Personen zu Besuch sind, sollen sie Abstand halten und die Hygieneregeln strikt einhalten.
Soweit möglich, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Sportanlässe) meiden.
Kontakte mit erkrankten Personen vermeiden.
Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden?
Besonders gefährdete Personen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Dazu zählen vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Die folgenden Personengruppen sollen deswegen besonders geschützt werden:
Personen ab 65 Jahren
Personen aller Altersgruppen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen
Bluthochdruck
Chronische Atemwegserkrankungen
Diabetes
Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Krebs
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